Arbeitsfelder

Günther│Schuster Rechtsanwaltskanzlei konzentriert sich bei der Übernahme von Mandaten ganz bewusst auf eine bestimmte Auswahl von Arbeitsfeldern. Über die Spezialisierung kann eine qualitativ hochwertige Beratung sichergestellt werden, die stets auch die aktuellsten Rechtsentwicklungen im Blick hat. Zudem eröffnen sich dem Rechtsanwender nur bei genauer Kenntnis des Rechts kreative Lösungen, die zu einer zügigen Beilegung von Streitigkeiten führen.

Hauptinteressengebiete sind neben dem Allgemeinen Verwaltungsrecht vor allem das Planungs-, Bau- und Denkmalschutzrecht sowie das Umweltrecht (Naturschutzrecht u.a.), jeweils auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.

Ein weiteres Betätigungsfeld liegt in der Begleitung und Beratung von Bürgerinitiativen, die um ihr Recht der Beteiligung in politischen Fragen streiten.

Daneben übernehmen wir Mandate, in denen in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten aus der öffentlichen Hand kommunale Satzungen erarbeitet und zusammen mit den Gremien gestaltet werden müssen (z.B. Gestaltungssatzungen, soziale Erhaltungssatzungen, Bebauungspläne etc.).

Dabei haben wir Erfahrung sowohl bei der Verteidigung Ihrer Interessen vor den Verwaltungsgerichten, aber auch bei kooperativen Verhandlungen mit allen Beteiligten zur Realisierung Ihres Vorhabens.

Im Zivilrechtsbereich liegt unser Hauptinteressengebiet bei Forderungen im Zusammenhang mit dem Umweltrecht, etwa gemäß Umwelthaftpflichtgesetz. Zudem verfügt die Kanzlei über umfangreiche Erfahrungen im Bereich des privaten und öffentlichen Immissionsschutzrechts.

Nur durch die Konzentration unserer Arbeit auf bestimmte, ihrer Natur nach hochkomplexe Rechtsgebiete können wir die jeweils bestmöglichen Problemlösungen entwickeln und die Interessen unserer Mandanten durchsetzen. Ansonsten verstehen wir uns natürlich ganz allgemein als Ansprechpartner in allen Rechtsfragen. Gegebenenfalls erfolgt eine Beratung in Zusammenarbeit mit anderen entsprechend spezialisierten Rechtsanwaltskollegen.

Planungs- und Genehmigungsverfahren sind rechtlich hochkomplex und bieten nicht selten Grund für gesellschaftliche Auseinandersetzungen. Es gilt Rechtsfragen aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten im Blick zu haben. Langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten sollen, wenn möglich, frühzeitig durch kooperative Gespräche mit den Beteiligten vermieden werden, um schnell eine positive Entscheidung herbeizuführen. Im Falle eines Rechtsstreits vertreten wir Ihre Interessen mit Vehemenz, aber auch dem nötigen Weitblick.

Die Kanzlei versteht sich daher als Ansprechpartner für Bauherren, Kommunen, Planungsträger, Bürgerinitiativen, Vereine und Interessenverbände, die entweder selbst planen oder die sich gegen bestimmte Planungen wenden wollen.

Insbesondere möchten wir im Bereich öffentlicher Planung Ansprechpartner sein für:

  • Planungsträger bei der juristischen Absicherung ihrer Planung

  • Unternehmen und Bürger bei komplizierten Genehmigungsverfahren, vor allem im Zusammenhang mit dem Naturschutzrecht, dem Immissionsrecht (etwa Lärmschutz) und dem Abfallrecht

  • Bürgerinitiativen in ihrer Gründungsphase

  • Verbände, Bürgerinitiativen bzw. andere Interessengemeinschaften, die sich gegen bestimmte Planungen bzw. Genehmigungen wenden wollen

  • Kommunen, die sich gegen die Planungen anderer Planungsträger wenden wollen

  • Durchführung von Beteiligungsverfahren

  • Errichtung von Anlagen erneuerbarer Energien Grünbauen

  • Fragen des deutschen und europäischen Naturschutzrechtes

Hier übernehmen wir eine umfassende juristische Beratung, die Anfertigung notwendiger Schriftstücke mit juristischem Hintergrund und gegebenenfalls Verhandlungen zum Ausgleich widerstreitender Interessen bzw. die Vertretung unserer Mandanten vor Gericht.

Daneben helfen wir gern bei der Vermittlung von nicht unmittelbar juristischen Dienstleistungen, die jedoch im engen Zusammenhang mit Problemen bei Planungsverfahren stehen (etwa Stadtplanung, Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Fachgutachten, Rechercheaufträge, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen, Umweltverträglichkeitsprüfungen – UVP, etc.). Dazu stellen wir insbesondere gern unsere Kontakte zum Leipziger Büro für Umwelt und Planung sowie zum Institut für Integrierte Stadtentwicklung in Leipzig zur Verfügung.

Häufig werden tragfähige Lösungen im Bereich öffentlicher Planung nicht durch eine gerichtliche Entscheidung, sondern durch einen außergerichtlichen Ausgleich der verschiedenen Interessengruppen erlangt.

Planungsträger und verschiedene andere Interessengruppen stehen sich oftmals von Beginn an geradezu feindlich gegenüber. Beide Seiten sehen sich dann nicht in der Lage, miteinander zu kommunizieren, sondern bevorzugen möglichst schnell jeweils vollendete Tatsachen zu schaffen bzw. dem Gegner so viele Schwierigkeiten als möglich in den Weg zu legen. Die Folgen sind aufwendige, langwierige und damit auch unverhältnismäßig teure Planungsverfahren, die bei vernünftigen Gesprächen nicht notwendig würden. Es herrschen dann nicht nur über lange Zeiträume hinweg große Unwägbarkeiten für alle Seiten, sondern am Ende stehen häufig auch noch für alle Beteiligte unbefriedigende Ergebnisse.

Um solche Konfliktlagen zu vermeiden, bieten wir auf Wunsch daher auch die Moderation zwischen den verschiedenen Konfliktparteien an. Diese führen nicht selten zu gemeinsamen vertraglichen Lösungen, die alle Interessen wahren.

Die Kanzlei verfügt über große Erfahrung bei der Beratung und Vertretung in allen Fragen des Bau-, Planungs- und Denkmalschutzrechts.

Außer der Beratung in Planungsfragen bieten wir speziell für Kommunen und öffentliche Zweckverbände eine umfassende Beratung zu Fragen der Satzungserstellung (z.B. Gestaltungssatzungen, soziale Erhaltungssatzung) und der zwangsweisen Durchsetzung von Verwaltungsakten und zu Möglichkeiten der Beitreibung öffentlicher Geldforderungen an.

Als Rechtsanwaltskanzlei mit guter Vernetzung in den zivilgesellschaftlichen Bereich blicken wir stets über den Tellerrand und beziehen dadurch Kompetenzen ein, die im Kern nicht juristisch sind, mit denen Ihre Interessen aber schneller und günstiger gewahrt werden können.

Kommunen, Umweltverbänden und interessierten Planungsbüros bietet die Rechtsanwaltskanzlei Wolfram Günther neben der konkreten juristischen Beratung im Einzelfall auch eine allgemeine und praxisorientierte Schulung ihrer Mitarbeiter an.

Unser Ausbildungsangebot reicht dabei von Einführungsveranstaltungen in das allgemeine Verwaltungsrecht bis hin zu Weiterbildungen im Bereich des Naturschutz- und Denkmalschutzrechts.

Gerne vermitteln wir Ihnen auch Angebote zu naturschutzfachlichen Beratungsangeboten unserer Partner.

Sprechen Sie uns dazu gerne jederzeit an.