Rechtsgebiete

Die Interessenschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Bereichen:

Im Verwaltungsrecht geht es um die Rechte der Bürger gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Die Rechte der Bürger gegenüber der öffentlichen Verwaltung bestehen insbesondere aus zwei Bereichen:

  • Abwehrrechte schützen die Bürger vor Eingriffen der öffentlichen Verwaltung in ihre Rechte. Beispiele für Abwehrrechte sind die Eigentumsfreiheizt oder das Recht auf freie Meinungsäußerung.
  • Teilnahmerechte ermöglichen den Bürgern, an Verwaltungsverfahren mitzuwirken. Beispiele für Teilnahmerechte sind das Recht auf Akteneinsicht oder das Recht auf Anhörung.

Neben den Rechten der Bürger regelt das Verwaltungsrecht auch die Möglichkeiten der öffentlichen Verwaltung, bestimmte Maßnahmen anzuordnen und durchzusetzen. Beispiele für solche Maßnahmen sind Beseitigungsanordnungen oder Duldungsverfügungen.

Informationsfreiheits- und Bürgerbeteiligungsrechte sollen die demokratischen Rechte der Menschen stärken, z.B. indem Einblick in Entscheidungsgrundlagen ermöglicht wird oder Entscheidungen unmittelbar durch die Einwohner einer Gemeinde getroffen werden.

Diese Rechte müssen mitunter in Verwaltungsverfahren durchgesetzt werden.

Planungsrecht

Das Planungsrecht ist unterteilt in das Raumordnungsrecht, das öffentliche Baurecht mit Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie das sog. Fachplanungsrecht. Es legt die rechtlichen Vorgaben für Vorhaben fest oder regelt, wo und wie kleiner sowie größere Vorhaben den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Raumordnungsrecht

Das Raumordnungsrecht legt auf einem ganz groben Maßstab fest, wie Flächen genutzt werden. Es regelt damit, welche Funktionen dieser erfüllen sollen. Es ist wichtig z.B. für die Genehmigung von großen Infrastrukturvorhaben, wie Straßen oder Erneuerbare Energien.

Bauplanungsrecht

Im Bauplanungsrecht werden sowohl im Großen konkrete Entscheidungen über die städtebauliche Entwicklung, wie z.B. die Entwicklung eines neues Wohnquartiers getroffen. Die Gemeinden handeln hier z.B. über den Bebauungsplan. Aber auch für die Frage, ob ein konkretes Bauvorhaben genehmigt werden kann, ist das Bauplanungsrecht entscheidend.

Bauordnungsrecht

Bauordnungsrecht ist das sog. Gefahrenabwehrrecht im Bau. Es trägt dafür Sorge, dass von einem konkreten Bauvorhaben keine Gefahren für Nachbarn oder die Allgemeinheit ausgehen. Bereich des Bauordnungsrechts sind z.B. Fragen des Brandschutzes, der Abstände von Gebäuden oder der Gestaltung von Häusern.

Umweltrecht ist das Recht, das den Schutz der Umwelt regelt. Umwelt ist alles, was uns umgibt, also Natur, Landschaft, Wasser, Boden und Luft. Aber auch Menschen sind Umwelt. Das Umweltrecht enthält Regeln dazu, wie der Schutz der Umwelt und die Interessen von Eigentümern in Einklang gebracht werden können. Regelungen dazu trifft z.B.

  • das Immissonsschutzrecht (z.B. Lärm, Luft, Gerüche)
  • das Naturschutzrecht (z.B. Schutz von Landschaft oder Tieren)
  • das Bodenschutzrecht (insbesondere Altlastenversorgung)
  • u.v.m.

Kommunalrecht

Kommunalrecht ist das Recht, das die Rechte und Pflichten von Kommunen, den kommunalen Organen sowie ihren Bürgern und Einwohnern regelt.

Rechte und Pflichten der Bürger gegenüber den Kommunen

Bürger haben gegenüber den Kommunen insbesondere Teilnahmerechte, wie die Nutzung kommunaler Infrastruktur.

Rechte der verschiedenen kommunalen Organe

Kommunen sind selbständige Gebietskörperschaften mit eigenen Organen. Diese Organe haben verschiedene Rechte, zum Beispiel:

  • Entscheidungsrechte: Die kommunalen Organe haben das Recht, Entscheidungen über kommunale Angelegenheiten zu treffen.
  • Verwaltungsrechte: Die kommunalen Organe haben das Recht, Verwaltungsakte zu erlassen, zum Beispiel Baugenehmigungen.

Rechte und Pflichten von Kommunen gegenüber anderen Behörden

Kommunen haben vor allem das Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Sie haben aber auch zahlreiche Pflichten, z.B. gegenüber anderen Kommunen oder den Aufsichtsbehörden.

Bergrecht

Bergrecht ist das Recht, das den Bergbau und die Gewinnung von Bodenschätzen regelt. Es Das Bergrecht regelt, wie man bergbaulich tätig werden kann. Insbesondere hat es besondere Regeln dazu, ob ein Bergbaubetrieb errichtet werden darf und wie dieser Betrieb abläuft.

Betroffene Menschen

Bergbauvorhaben können Menschen in ihrer Lebensqualität beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen an den Planungen und Entscheidungen beteiligt werden. Hier gibt es ganz besondere Regeln, die stark durch die Gerichte geprägt worden sind.