Kosten

Kosten für Rechtsanwälte

In Deutschland werden die Kosten für die Tätigkeit von Rechtsanwälten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem sog. Streitwert der Angelegenheit. Diese Art der Bezahlung wird dem Mandat gerade im öffentlichen Recht häufig nicht gerecht.

Als Kanzlei schließen wir daher in der Regel Honorarvereinbarungen mit unseren Mandanten. Gemeinsam lassen sich dadurch Absprachen treffen, die sachgerecht sind und die persönliche Situation unserer Mandanten berücksichtigen kann.
Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.

Erstberatung

Einer solchen Vereinbarung geht eine Erstberatung voraus, für die wir ein Pauschalhonorar von 190 Euro/brutto berechnen. Für die Erstberatung arbeiten wir uns in Ihre Angelegenheit und geben eine erste rechtliche Einschätzung ab. Gemeinsam können wir auf Grundlage dieser informierten Entscheidung klären, wie es weitergeht.

Honorarvereinbarung

Mit der Honorarvereinbarung behalten Sie immer volle Kostenkontrolle. Vor Abschluss der Vereinbarung schätzen wir den zu erwartenden Zeitaufwand und das damit entstehende Honorar ein. Gerne erarbeiten wir Kostenvoranschläge, die uns rechtlich an einer groben Überschreitung des prognostizierten Kostenrahmens hindern. Mit Ihnen gemeinsamen legen wir „Pfeiler“ fest, an denen wir auf Sie zukommen und das weitere Vorgehen besprechen.
Die Höhe des Stundensatzes vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Als Richtwert für den Stundensatz gelten 150-230 Euro pro Stunde.

Externe Experten

Bei der Beauftragung von externen Experten werden die Kosten nicht vom Honorar abgedeckt. Die Mandant:innen müssen diese Kosten daher selbst tragen
*Im Umweltbereich arbeiten wir vertrauensvoll seit Jahren mit dem Büro für Umwelt und Planung.**

Haben Sie noch Fragen zu den Kosten? Sprechen Sie uns an.

Prozesskostenrechner für zivilrechtliche und Verwaltungsverfahren finden Sie unter (Auswahl):

anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner

rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/VerwR.html

(Angaben ohne Gewähr)