Kosten

Grundlage der Bemessung der Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Berechnung der Vergütung erfolgt dabei nicht nach der aufgewendeten Zeit, sondern anhand des Streitwerts. Eine Rechtsanwaltin ist grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, sich die geleistete Arbeit mindestens in dieser Höhe vergüten zu lassen. Diese Art der Vergütungsfestsetzung kann sowohl in Richtung desder Mandantin als auch desder Rechtsanwältin dem Geleisteten nicht entsprechen.

Daher erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen gegenüber dem Mandanten in der Regel auf der Grundlage einer mandatsbezogenen Honorarvereinbarung. Unsere Honorarvereinbarungen werden entweder auf der Grundlage eines Zeithonorars (Stundensatz) erfolgen oder es wird ein Pauschalhonorar für bestimmte Leistungen vereinbart. Die Höhe des Stundensatzes vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Als Richtwert für den Stundensatz gelten 150-230 Euro pro Stunde.

Für eine Erstberatung wird im Regelfall ein Betrag von 190 Euro berechnet.

Mit der Honorarvereinbarung behalten Sie immer volle Kostenkontrolle. Vor Abschluss der Vereinbarung schätzen wir den zu erwartenden Zeitaufwand und das damit entstehende Honorar ein. Gerne erarbeiten wir Kostenvoranschläge, die uns rechtlich an einer groben Überschreitung des prognostizierten Kostenrahmens hindern. Mit Ihnen gemeinsamen legen wir „Pfeiler“ fest, an denen wir auf Sie zukommen und das weitere Vorgehen besprechen.

Das gilt natürlich auch, wenn wir der Meinung sind, dass externe Experten durch Fachgutachten hinzugezogen werden sollten. Deren Arbeiten nichtjuristischer Art sind nicht Bestandteil des Honorars. Mit unseren Mandanten besprechen wir, ob eine Beauftragung zielführend ist, wer für die spezielle Aufgabe als Gutachter*in in Frage kommt und welcher Anbieter seriös erscheint. Im Umweltbereich arbeiten wir vertrauensvoll seit Jahren mit dem Büro für Umwelt und Planung.

Haben Sie noch Fragen zu den Kosten? Sprechen Sie uns an.

Prozesskostenrechner für zivilrechtliche und Verwaltungsverfahren finden Sie unter (Auswahl):

anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner

rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/VerwR.html

(Angaben ohne Gewähr)