Willkommen bei Günther│Schuster Rechtsanwaltskanzlei
Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf die Beratung in verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen spezialisiert ist. Entsprechend unserem Schwerpunkt unter anderem im Umweltrecht und bei Fragen rund um die Beteiligung von Menschen bei öffentlichen Projekten sitzt die Kanzlei seit 2004 im Haus der Demokratie.
Eine ganzheitlich durchdachte und nachhaltige Prozessstrategie gehört bei unserer Beratungs- und Vertretungsleistung ebenso dazu wie unsere fundierte Fachkenntnis. Wie ein bestehender Konflikt im Einzelfall am besten beizulegen ist, entscheiden wir in enger Abstimmung mit unseren Mandantinnen und Mandanten. Es kann der Weg zum Gericht sein. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass alternative Streitbeilegungen durch Moderation (z.B. mit Behörden) oder einer Mediation oftmals zielführender und schonender sind.
Schwerpunkte sind das allgemeine Verwaltungsrecht, das öffentliche Bau- und Planungsrecht sowie das Umweltrecht
Wir verstehen uns zuallererst als Vertreter der Interessen unserer Mandanten. Entscheidungen werden daher immer im engen Austausch getroffen. Gerade im Verwaltungsrecht bedeutet das auch, dass manchmal die Zusammenarbeit mit den Behörden erfolgsversprechender ist. Die gerichtliche Auseinandersetzung verstehen wir als letzten Weg.
Gerne begleiten wir Sie deshalb auch in Mediationsverfahren.
Zu unseren Schwerpunkten gehören:
- Öffentliches Baurecht: Wir unterstützen Mandanten in allen Stadien des Genehmigungsverfahren sowie bei der Abwehr von benachbarten Bauvorhaben.
- Umweltrecht: Wir beraten zu allen Fragen des Umweltrechts, wie z.B. bei der Betroffenheit geschützter Arten oder von Schutzgebieten durch Bauvorhaben.
- Denkmalschutzrecht: Wir beraten Sie z.B. bei Fragen zu denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen sowie der Erhaltung und Nutzung denkmalgeschützter Gebäude und Anlagen.
- Informationszugang: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Durchsetzung Ihrer Informationsinteressen.
- Kommunalrecht: Wir beraten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Einwohner oder Mandatsträger sowie bei der Erstellung kommunalen Satzungen, Verträgen und Ähnlichem.