Rechtsgebiete

Die Interessenschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Bereichen:

Im Verwaltungsrecht geht es um die Rechte der Bürger gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Diese Rechte finden ihren Niederschlag in den verschiedensten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.
Rechte bestehen im Bezug auf (Abwehr-)Ansprüchen gegenüber dem Staat als auch im Hinblick auf den Ablauf und die gerechte Beteiligung in Verwaltungsverfahren. Letztere ist unabdingbar, um seine Rechte im Verwaltungsverfahren wirksam geltend machen zu können.
Andererseits sind Teil des Verwaltungsrechts auch die Möglichkeiten der öffentlichen Verwaltung zur Anordnung und Durchsetzung bestimmter Maßnahmen.

Informationsfreiheits- und Bürgerbeteiligungsrechte sollen den von politischen Entscheidungen Betroffenen ein angemessenes Mitspracherecht einräumen. Dies setzt auf der ersten Stufe den Zugang zu relevanten Informationen voraus. Auf einer weiteren Stufe müssen die eigenen Standpunkte und Interessen im Entscheidungsfindungsprozess eingebracht werden.
Diese Rechte müssen mitunter in Verwaltungsverfahren gegen Widerstände erst durchgesetzt werden.

Im Planungsrecht geht es um die rechtliche Zulässigkeit von Planung in Bezug auf die zu berücksichtigenden Fachgesetze. Im Bauplanungs- und -ordnungsrecht kann es um die Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben gehen. Ebenso kann es aber auch um die Ausweisung bestimmter Baugebiete und damit die Schaffung einer rechtlichen Grundlage z.B. für die Errichtung von Straßen, Bahnanlagen, Deichen oder einfachen Ferienanlagen gehen. Auch Möglichkeit und Verfahren von Enteignungen privater Bürger und juristischer Personen sind letztlich Teil des Bauplanungsrechts.
Private Vorhabenträger haben ein Interesse an der zügigen Umsetzung ihres Vorhabens. Das Interesse öffentlicher Planungsträger besteht darin, über Satzungen und Verordnungen sowie in komplexen Planungsverfahren im Einzelfall eine rechtsichere Handlungsgrundlage für die Erreichung der Ziele zu haben.

Im Umweltrecht geht es um den Schutz von Natur, Landschaft, Wasser, Boden und Luft. Dazu gehört aber auch der Schutz von Mensch und Umwelt vor Lärm und anderen schädlichen Immissionen (Immissionsschutz).
Der Schutz erfolgt in einer vielfach abgestuften Wirksamkeit je nach betroffenem Schutzgut (bspw. bestimmten Tieren oder Pflanzen) und rechtlicher Einstufung der betroffenen Naturräume (bspw. Landschaftsschutzgebiet, geschütztes Einzelbiotop oder Europäisches Vogelschutzgebiet). Neben den entsprechenden Schutzgesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder sind hier vor allem auch Richtlinien der Europäischen Union von erheblicher Relevanz.
Ein Teilgebiet des Umweltrechts sind die Normierungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Naturbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit Bauplanungen und deren Verwirklichung.

Im Kommunalrecht geht es um die Rechte und Pflichten der Bürger gegenüber den Kommunen, aber auch um die Rechte der verschiedenen kommunalen Organe. Weiter gehören hierher die Rechte und Pflichten, die Kommunen gegenüber anderen und gegebenenfalls höherrangigen staatlichen Behörden haben. Mitunter können Kommunen gleich einem Bürger die Verletzung eigener Rechte durch andere staatliche Stellen geltend machen.

Im Bergrecht geht es um die Möglichkeiten und Verfahren, bergbaulich tätig zu werden und Gebiete aus dem normalen Planungsrecht auszugliedern. Weiter geht es aber auch darum, wie Flächen nach Abschluss der bergbaulichen Ausbeutung weiter genutzt und wieder dem regulären Planungsrecht unterstellt werden können bzw. müssen.
Neben den einschlägigen Spezialgesetzen sind von bergbaurechtlichen Vorhaben eine Vielzahl von Gesetzen aus dem Planungs- und Umweltrecht betroffen, die einer Würdigung bedürfen. Nicht zuletzt ist auch der Mensch von derartigen Vorhaben besonders betroffen, sodass es gehobenen Beteiligungsbedarf gibt.